Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Versorgung pflegebedürftiger Menschen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Unser Haus
Die Kurzzeitpflege im Erdgeschoss bietet Kurzzeit-/Verhinderungspflege in 20 modernen Einzelzimmern mit eigenem Bad an. Die pflegerische Versorgung wird durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Pflegefachkräften, Therapeuten und Palliativfachkräften sichergestellt.
Anfahrtsbeschreibung:
Unsere Einrichtung befindet sich direkt im Ortskern von Esterwegen.
Navi-Information: Bitte geben Sie unseren vollständigen Firmennamen „Kurzzeitpflege SemiTa GmbH“ ein.
Fahren Sie von der Poststraße in die Eichenstraße und folgen dem Straßenverlauf in den Heuweg, nach einer Linkskurve befinden Sie sich bereits auf der Straße „Am Möhlenkamp“. Sie finden uns nach ca. 100 Metern auf der linken Seite. Ein großer Parkplatz steht Ihnen direkt vor unserem Haus kostenfrei zur Verfügung. Adresse: Kurzzeitpflege SemiTa GmbH Möhlenkamp 1, 26897 Esterwegen
Räumlichkeiten
Alle 20 Einzelzimmer sind komplett möbliert und wie folgt ausgestattet;
-Pflegebett, Nachttisch mit Auszug, Sessel, Tisch, Stuhl, Kleiderschrank mit Safe, Fernsehanschluss mit Fernseher, Bad mit Waschbecken, Toilette, Dusche und Badschrank, Notrufanlage, Nachtlicht.
Ein eigenes DECT-Telefon sowie ein W-Lan-Zugang können kostenpflichtig hinzugebucht werden. (begrenztes Angebot-nur wenn verfügbar)
Die Nutzung des Fernsehers ist für den gesamten Aufenthalt kostenlos.
Leistungen
Wir bieten Leistungen der Pflege, medizinischen Behandlungspflege und Betreuung an. Es stehen zudem kostenpflichtige Zusatzleistungen wie z.B. eine erweiterte Getränkeauswahl, Begleitung zu Arztbesuchen oder Bereitstellung von W-Lan zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Kurzzeitpflegevertrag.
Verpflegung
In unserer hauseigenen Großküche werden täglich frisch gekochte Mahlzeiten zubereitet. Wir bieten 3 Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) sowie zwei Zwischenmahlzeiten (Obstsnack/ Kuchen o.ä) an. Suchen Sie sich Ihr Essen frisch jeden Morgen und Abend selbst an unserem „rollendem Buffetwagen“ aus.
Eine Auswahl von Kalt-/Warmgetränken steht jedem Gast in unbegrenzter Menge zur Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung.
Wäscheversorgung:
Bitte bringen Sie ausreichend Wäsche für Ihren gesamten Aufenthalt mit oder lassen Sie sich zwischenzeitlich bei längeren Aufenthalten frische Wäsche von einem Angehörigen bringen.
Grundsätzlich sammeln wir Ihre Schmutzwäsche und geben Ihnen diese am Ende Ihres Aufenthaltes zum Waschen zuhause mit. Stark verschmutzte und ggf. infektiöse Wäsche wird selbstverständlich von uns gerade bei längeren Aufenthalten zeitnah in unserem Haus gewaschen. Die Wäsche sollte waschmaschinen-/trocknergeeignet sein. Für die Leibwäsche wird keine Haftung übernommen.
Bitte bringen Sie keine Handtücher oder Bettwäsche mit! Die gesamte Flachwäsche wird ausschließlich vom uns zur Verfügung gestellt und vom Heimpersonal gewechselt/waschen.
Reservierung/ Vorbereitung:
Bitte reservieren Sie rechtzeitig vor dem geplanten Kurzzeitpflegeaufenthalt einen Platz bei uns im Haus. Sie können, genau wie bei einer Hotelreservierung, beispielsweise bereits jetzt für das Folgejahr einen Platz buchen. Sollten alle Plätze belegt sein, können Sie als „Nachrücker“ unverbindlich vorgemerkt werden. Sobald ein Platz im gewünschten Zeitraum frei wird, werden Sie von uns benachrichtigt. Bevor wir Sie als Gast begrüßen dürfen, müssen einige Unterlagen, Formulare und Anträge ausgefüllt werden, welche wir Ihnen gern kurz vorstellen möchten.
Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege- Kostenübernahme mit Pflegegrad
Sofern Sie bereits Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, also ein Pflegegrad (2-5) vorliegt, sollten Sie umgehend vor Einzug einen Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Die Pflegekasse bewilligt anteilig für max. 8 Wochen pro Jahr einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Sofern der Pflegegrad schon länger als ein halbes Jahr besteht, kann der Anspruch auf Verhinderungspflege auch in Kurzzeitpflege umgewandelt werden.
Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, bekommen Sie von dort die Bewilligung für die Kurzzeit- o. Verhinderungspflegeleistungen schriftlich. Von diesem Schreiben benötigen wir eine Kopie.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt melden Sie sich bitte bei uns in der Verwaltung. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Kurzzeitpflege durch die Krankenkasse zu erhalten als sogenannte Übergangspflege, die vorübergehend wegen einer akuten Erkrankung einen Pflegebedarf haben und sich nicht selbst versorgen können.
Ablauf der Aufnahme:
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs bitten wir um Ihr Eintreffen am Einzugstag in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind möglich, gern informieren Sie uns über eine abweichende Ankunftszeit.
Sie können sich an der Rezeption anmelden und werden dann von einer Mitarbeiterin der Station abgeholt und auf Ihr Zimmer begleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe einzurichten und werden im Anschluss über den Tagesablauf und das Betreuungsangebot informiert. Am Einzugstag werden alle Antragsformulare und Verträge ausgefüllt.
Ablauf der Entlassung:
Am Entlassungstag erhalten Sie am Morgen noch ein ausgiebiges Frühstück. Die Abholung durch Ihre Angehörigen / Betreuter/ o.ä. ist in der Zeit zwischen 9.00-12.00 Uhr geplant. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass wir einen kostenpflichtigen Transport (KTW, Taxi) für Sie bestellen. Bitte melden Sie sich hierzu rechtzeitig in der Verwaltung. Auszüge finden in der Regel montags-donnerstags statt. Auszüge am Freitag/Samstag/Sonntag finden nur nach Rücksprache mit der Verwaltung statt.
Mindestbelegungsdauer
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes (Anträge/ Dokumentation/Aufnahmegespräch etc.), der mit dem Einzug in unsere Kurzzeitpflege verbunden ist, beträgt die Mindestbuchungsdauer 10 Tage.
Heimvertrag/ Hygieneunterweisung/ Einwilligungsbogen
Sie erhalten bei Einzug verschiedene Unterlagen wie einen Kurzzeitpflegevertrag, eine Hygieneunterweisung und einen Einwilligungsbogen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch- hier sind rechtliche Vorgaben zu Kündigungsfristen, Datenschutzinformationen usw. zu finden sowie Anweisungen zum Infektionsschutz. Sollten Sie bzw. Ihr Angehöriger nicht voll geschäftsfähig sein, ist die Unterschrift eines Bevollmächtigten notwendig.
Abwesenheitsregelung
Für den Fall, dass Sie/Ihr Angehöriger während des Aufenthaltes unvorhergesehen in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss (z.B. nach einem Sturz), kann das Zimmer für drei weitere Tage ohne Abzüge freigehalten werden. Diese Abwesenheitstage werden Ihrer Pflegeversicherung in Rechnung gestellt und über das Kurzzeitpflege-/Verhinderungspflegebudget abgerechnet, weitere „Freihaltetage“ müssen als Selbstzahler finanziert werden. Sollte das Zimmer dann nicht wieder in Anspruch genommen werden, wird der Vertrag storniert und das Zimmer muss geräumt werden. Für eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist eine neue Anfrage erforderlich.
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Pflegesatz
Pflegesatz
Der Pflegesatz ist der Betrag, der für die tägliche pflegerische Arbeit gestaffelt nach Pflegegrad abgerechnet wird. Hier besteht die Möglichkeit, diese Kosten ggf. vollständig von Ihrem Kurzzeit-/Verhinderungspflege Budget finanzieren zu lassen. Hierzu stehen Ihnen ab PG 2 bis zu 1774 € Kurzzeitpflegebudget und 1612 € Verhinderungspflege jährlich zur Verfügung, wenn dieser Betrag nicht bereits anderweitig in Anspruch genommen wurde. (ab Pflegegrad 2)
Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich fallen in der Kurzzeitpflege Kosten für die Unterkunft und Verpflegung an.
Hier besteht die Möglichkeit, diese Kosten (anteilig) über Ihren Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzieren zu lassen. Jedem Pflegebedürftigen ab PG 1 stehen monatlich 125,00 € Entlastungsbetrag zur Verfügung. Sollten Sie dieses Budget bisher nicht oder nur anteilig genutzt haben, können hier Guthabenbestände bei Ihrer Pflegekasse vorliegen. Somit sammelt sich für jeden Monat ein Guthaben von 125,00 € an, welches erst zum 30.06 des Folgejahres verfällt.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob dieses Budget genutzt wird oder ob Sie noch Guthabenbestände haben, rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und erfragen Sie Ihren „Guthabenbestand Entlastungsbetrag“.
Wenn Sie uns dieses Budget durchgeben, können wir Ihnen ausrechnen, ab welcher Buchungsdauer Sie mit einer Zuzahlung rechnen müssen.
Investitionskosten
Pflegeeinrichtungen erhalten vom Land eine Investitionskostenförderung, die den größten Teil der Kosten in diesem Bereich deckt. Gerade bei neuen, modernen Einrichtungen fällt hier teilweise jedoch ein geringer Selbstzahlerbetrag an, der von Ihnen an uns zu entrichten ist. Wenn bei Ihnen kein Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 vorliegt, müssen die Investitionskosten in voller Höhe selbst getragen werden.
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung
Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zusätzliche Betreuungsangebote. Diese Leistung ist somit für Sie kostenfrei. Wenn bei Ihnen kein Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 vorliegt, müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
SEPA-Lastschriftmandat- Zuzahlung Kurzzeitpflege
Ebenfalls bitten wir Sie bei Einzug um das Ausfüllen unseres Sepa-Lastschriftmandats. Wie Sie dem Punkt „Kosten und Finanzierung“ entnehmen können, fällt bei den meisten Kurzzeitpflegeaufenthalten eine private Zuzahlung für den Gast an. (Abhängig vom Budget bei der Pflegeversicherung). Diese Zuzahlungsgebühr ziehen wir einige Tage nach Auszug von dem von Ihnen angegebenen Konto ab. Bringen Sie hierzu bitte einige gültige Bankverbindung mit.
Sozialhilfe:
Sofern Sie nicht in der Lage sind den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege selber aufzubringen, besteht die Möglichkeit dafür Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss von Ihnen vor Beginn des Aufenthaltes beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Zudem muss die Bewilligung zur vollständigen Kostenübernahme vorliegen, bevor Sie durch uns eine Reservierungsbestätigung erhalten.
Bargeldverwaltung:
In jedem Zimmer steht Ihnen ein Möbeltresor zur Lagerung Ihrer Wertsachen zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch darum, wertvolle Schmuckstücke und größere Bargeldbeträge Zuhause zu lassen.
Möchten Sie dennoch für Ihren Aufenthalt eine größere Summe Bargeld zur Verfügung haben (z.B. bei einem längeren Aufenthalt, für Einkäufe etc.) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Bargeldverwaltung zu nutzen. Hier können Sie einen Bargeldbetrag einzahlen, welcher sicher von uns verwahrt wird. Am Ende des Aufenthaltes wird Ihnen Ihr Restguthaben wieder ausgezahlt.
Medikamentenversorgung
Während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes besteht die Möglichkeit, dass wir die (Nach)-Bestellung Ihrer benötigten Medikamente übernehmen, wenn Sie nicht ausreichend Medikamente für die gesamte Aufenthaltsdauer mitbringen können. Hier arbeiten wir mit der örtlichen Apotheke zusammen, welche uns alle benötigen Medikamente direkt in die Einrichtung liefert. Die Rezepte bestellen wir bei Ihrem Hausarzt bzw. unserem Stationsarzt, sodass Sie sich darum während des Aufenthaltes keine Gedanken machen müssen. Sollten Sie dies in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bei Einzug in der Verwaltung ein Sepa-Lastschriftmandat für die Apotheke aus und geben Ihre Befreiungskarte ab (falls vorhanden). Am Monatsende werden die Zuzahlungsbeträge für die Medikamente bei dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht.
Ärztliche Versorgung
Viele unserer Kurzzeitpflegegäste kommen direkt im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung zu uns in die Einrichtung und sind weiterhin auf medizinische Betreuung angewiesen. Sollte Ihr Hausarzt nicht aus einem nahegelegenen Ort kommen und deshalb keinen Hausbesuch hier in unserer Einrichtung durchführen, können Sie sich während des Aufenthaltes bei uns durch unseren Kooperationsarzt versorgen lassen. Dieser ist Facharzt für Innere Medizin und führt in der Regel dienstags und freitags eine Visite auf unserer Station durch.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten
Bitte sagen Sie uns Bescheid, ob eine Patientenverfügung oder Vollmachten vorliegen. Im Ernstfall bleibt keine Zeit, um diese Fragen noch zu klären. Sollen lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden? Wünschen Sie noch eine Krankenhauseinweisung in der Sterbephase? Wenn uns keine Patientenverfügung vorliegt, können wir im schlimmsten Fall nicht in Ihrem Sinne / im Sinne Ihres Angehörigen Handeln. Sollten Sie eine Patientenverfügung wünschen, können wir Ihnen gern ein Muster zukommen lassen.
Besuch/ Besuchszeiten:
Da alle Gäste ein Einzelzimmer zur Verfügung haben, sind Besuche grundsätzlich jederzeit möglich. Wir bitten Sie jedoch um Rücksicht auf unsere anderen Gäste, die teilweise schwer krank sind und Ruhe zur Genesung brauchen. Kommen Sie daher bitte nicht in großen Gruppen und verhalten Sie sich entsprechend leise, besonders wenn Sie nach 20.00 Uhr in unsere Einrichtung möchten. Wir behalten uns vor, Besuchszeiten einzuschränken, wenn diese Regelungen nicht eingehalten werden oder es zu einem Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung kommt.
Bitte erkundigen Sie sich in der Verwaltung nach dem aktuellen Stand der Besuchsregelungen.
Gerne nutzen Sie auch unsere Getränkeauswahl (Saft, Kaffee/Tee) im Gruppenraum- unsere Kaffeekasse freut sich über eine kleine Spende.
Haustiere/ Besuchstiere:
Das Mitbringen von Haustieren ist nach unseren Hygienevorschriften und im Sinne der Patientensicherheit gänzlich untersagt. Ausnahmen bilden ausgebildete Begleithunde (bitte Ausweispapiere vorhalten). Wenn Sie dennoch Ihren geliebten Vierbeiner während des Aufenthaltes sehen möchten, können Sie unseren eingezäunten Garten nutzen. Bitte melden Sie dies vorher beim Personal an, sodass diese Ihnen/ Ihren Angehörigen das Gartentor öffnen können.
Therapie
Bei Krankenhausnachsorgen sind viele Patienten auf therapeutische Weiterbehandlung angewiesen. Während der Kurzzeitpflege ist z.B. Physiotherapie nur nach ärztlicher Verordnung durch Ihren Hausarzt möglich. Die Therapien müssen von niedergelassenen Praxen durchgeführt werden und können nicht direkt durch unsere Einrichtung selbst angeboten werden. Gern vermitteln wir jedoch Therapieplätze und stellen den Kontakt zu Therapeuten her, die regelmäßig in unserer Einrichtung tätig sind. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich selbst an eine der umliegenden Praxen zu wenden, um einen Therapieplatz zu buchen. Da die Therapieplätze begrenzt sind, können wir leider keine therapeutische Versorgung garantieren.
Kioskwagen
Wir führen zudem eine kleine Auswahl an „Produkten des täglichen Lebens“ in unserem kleinen Kioskwagen wie z.B;
Drogerieartikel (Zahnbürsten, Zahnpasta, Duschgel, Haftcreme, Rasierer, Haarspray, Creme, Feuchttücher usw.)
Süßigkeiten (Schokolade, Chips, Bonbons, Kekse, Kaugummis usw.)
Sonstiges (Feuerzeuge, Postkarten, Zeitschriften, Rätselhefte usw.)
Sollten Sie etwas benötigen, sprechen Sie gern das Pflegepersonal an, diese werden Ihnen die gewünschten Artikel auf Ihr Zimmer bringen. Die Kosten werden auf der Zimmerkarte vermerkt und am Ende des Aufenthaltes mit der Zuzahlungsrechnung abgebucht.